Der BAföG Antrag gehört wohl zu den nervigsten bürokratischen Vorgehen, denen sich Studenten in Deutschland ausgesetzt sehen. Dabei ist BAföG die schlauste Art sein Studium zu finanzieren. Damit dein BAföG Antrag nicht in einem Trauma endet, habe ich dir die vier häufigsten Fehler, die Studenten beim BAföG beantragen machen zusammengefasst.

BAföG Antrag

4 Nogos für deinen BAföG Antrag


1. Gar kein BAföG beantragen

BAföG ist ein zinsloses Darlehen für Studenten und Schüler. Einen solches Darlehen in Anspruch zu nehmen hat keinerlei Nachteile, außer vielleicht ein wenig Zeitaufwand für den BAföG Antrag selbst, der sich jedoch mit der entsprechenden BAföG Hilfe auf ein Minimum reduzieren lässt.

Sollte dein BAföG Antrag bewilligt werden stehen dir bis zu 735€ BAföG Höchstsatzmonatlich zu, von denen maximal die Hälfte in frühestens fünf Jahren nach Ende deiner Regelstudienzeit in kleinen Raten zurückgezahlt werden muss. Das schlimmste, was dir also erstmal passieren kann ist, dass du während des Studiums ein paar Euro mehr im Portemonnaie und deshalb mehr Zeit fürs Studium hast.

Sollte dein BAföG Antrag abgelehnt werden, kannst du mit dem Ablehnungsbescheid Wohngeld beantragen. Du kannst also nur gewinnen! Selbst, wenn du nicht ganz sicher bist, ob du die BAföG Voraussetzungen erfüllst.

 

 
2. BAföG Fristen verpassen

BAföG kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Der frühstmögliche Förderungszeitpunkt ist der Monat, in dem dein BAföG Antrag beim Amt eingeht. Wenn dein Studium also im Oktober beginnt und du deinen BAföG Antrag am 1. November beim BAföG Amt abgibst, hast du schon bis zu 735€ verschenkt. Das gilt übrigens auch für Folgeanträge, wenn dein BAföG z.B. bis 30.03. bewilligt wurde und du den Weiterförderungsantrag erst im Mai abgibst. Den Anspruch für April hast du dann verloren.

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass dein Antrag zur Wahrung der Antragsfrist nicht vollständig sein muss. Angaben und Nachweise können im Zweifelsfall nachgereicht werden. Also lieber am 30. März einen unvollständigen Folgeantrag abgeben als am 2. Mai einen vollständigen.

Davon abgesehen dauert die Bearbeitung deines BAföG Antrags von amtswegen ca. sechs bis acht Wochen. Um einen nahtlose Auszahlung zu gewährleisten solltest du für das Sommersemester spätestens im Februar BAföG beantragen. Für das Wintersemester solltest du dich im Juli um deinen BAföG Antrag kümmern.

3. BAföG Formulare unvollständig ausfüllen

BAföG Anträge nicht vollständig auszufüllen ist meist keine böse Absicht, kommt aber extrem oft vor und führt definitiv zu unnötig langen Bearbeitungszeiten. Um ganz sicher zu gehen, dass dir das nicht passiert, trage unbedingt in jede Zeile der BAföG Formulare etwas ein, auch wenn es nur eine 0,- ist.​

​Und vergiss nicht alle Formblätter zu unterschreiben!

4. ​Fehlende Nachweise

Auch wenn Nachweise zu deinem BAföG Antrag jederzeit nachgereicht werden können​, so solltest du das nur nutzen, wenn nicht anders möglich. Wenn deine Immatrikulationsbescheinigung also nicht vor Semesterstart ausgestellt werden kann, dann ist das eben so. Im Sinne der Antragsfrist solltest du deinen BAföG Antrag trotzdem schonmal ans Amt schicken.

Folgende Nachweise sind so gut wie immer nötig:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Mietvertrag oder Meldebescheinigung (Erstantrag oder Umzug)
  • Einkommensnachweise deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (am besten Steuerbescheid)
  • Ausbildungsnachweise deiner Geschwister
  • Kontostand Girokonto, Sparbuch, Wertpapiere, Lebensversicherungen etc.

Zusätzliche Nachweise werden in bestimmten Lebenssituationen verlangt wie z.B. Geburtsurkunde und Meldebescheinigung deiner Kinder, Einkommensnachweise deines Ehegatten oder eine Studienverlaufsplanung.

Sollten Nachweise fehlen, wird dir das BAföG Amt das schriftlich mitteilen und dir eine Frist für die Nachreichung setzen. Wie ich schon bei 2. sagte, ist es ein großer Fehler Fristen verstreichen zu lassen. Solltest du die gesetzte Frist nicht einhalten können, setz dich unbedingt rechtzeitig mit deinem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und bitte um eine Fristverlängerung. Selbst, wenn es nur um einen einzigen Tag geht. Solltest du die Frist unangekündigt verstreichen lassen und die Nachweise z.B. zwei Tage zu spät einreichen, wird dein BAföG Antrag abgelehnt.


Wir danken Luisa von Studierenplus für diesen großartigen Gastartikel. Falls du Interesse an mehr Artikeln über BAföG oder das Studium allgemein hast, schaue auf ihrem Blog vorbei und sage Danke! 🙂